Das Schlichtungsverfahren

Je nachdem, ob Sie sich über einen Versicherer oder einen Versicherungsvermittler beschweren wollen, können unterschiedliche Verfahrensordnungen gelten. Sie entsprechen beide den Regeln des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz), kurz VSBG. Fragen zu Ihrem Beschwerdeverfahren beantworten wir jederzeit gern.

Grundsätzliches
Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen
Beschwerden gegen Versicherungsvermittler

und so funktioniert es



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Sie stellen einen Schlichtungsantrag

Das geht am einfachsten online. Wollen Sie uns einen Brief oder eine E-Mail schreiben (siehe Kontakt) dann können Sie ein Antragsformular hier herunterladen.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns kostenfrei (aus dem deutschen Festnetz) unter 0800 3696000 an, wir helfen Ihnen gerne.



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Wir überprüfen die Voraussetzungen für ein Schlichtungsverfahren

Es gibt einige Punkte in den Verfahrensordnungen, auf die wir zu achten haben:

  1. So kann es darauf ankommen, ob Sie sich als Verbraucher beschweren oder ob Sie im geschäftlichen Interesse handeln und ob der Streitwert 100.000 € nicht übersteigt.
  2. Spätestens mit der Beschwerdeeinlegung müssen Sie Ihren Beschwerdegegner darüber informieren, dass Sie seine Entscheidung beanstanden.
  3. Für Beschwerden zur privaten Kranken- oder Pflegeversicherung gibt es einen eigenen Ombudsmann. Gesetzliche Versicherungen (z. B. AOK, Berufsgenossenschaft) gehören nicht in den Aufgabenbereich der Versicherungsombudsfrau.



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Diese Informationen und Unterlagen benötigen wir

  1. die Personalien des Versicherungsnehmers
  2. Kopien des Schriftwechsels, der für die Beschwerde wichtig ist
  3. das Ziel, das Sie mit der Beschwerde verfolgen (z. B. Zahlung eines bestimmten Geldbetrages, Vertragsauflösung)
  4. soweit nicht bereits zuvor enthalten,
    1. eine kurze Beschreibung des Sachverhalts,
    2. den Namen des Versicherers oder des Vermittlers, Versicherungsschein- oder Schaden-Nr.,
    3. sonstige Unterlagen (z. B. Gutachten, Kostenvoranschlag, Reparaturrechnungen)



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Mit unserem Online-Check können Sie die wichtigsten Voraussetzungen selbst prüfen!



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Wenn Sie uns im Verfahren eine Mitteilung oder Unterlagen zukommen lassen wollen, geht dies am einfachsten online.