Sie können sich hier online beschweren oder hier den Schlichtungsantrag als PDF herunterladen. Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch kostenfrei (aus dem deutschen Festnetz) unter 0800 3696000.
Meinungsumfrage
Falls Sie noch ein paar Minuten Zeit haben, würden wir uns über die Beantwortung der nachfolgenden drei Fragen freuen. Die Teilnahme ist freiwillig, anonym und hat keine Auswirkung auf Ihre Beschwerde.
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Wenn das Problem fortbesteht, wenden Sie sich bitte an beschwerde@versicherungsombudsmann.de!
In den meisten Fällen benötigen wir für unsere Prüfung Unterlagen wie den Versicherungsvertrag / Antrag, die Schadenmeldung oder den letzten Schriftwechsel (Brief, E-Mail)). Sofern Sie keine hochladen, müssen wir ggf. Unterlagen später bei Ihnen anfordern. Schneller geht es, wenn uns die Unterlagen gleich vorliegen.
Welche Angaben und Unterlagen benötigen wir und was geschieht damit?
Im Schlichtungsantrag werden personenbezogene Daten von Ihnen bzw. vom Beschwerdegegner erhoben, ohne die das Verfahren nicht durchgeführt werden kann. Auch dieser muss in seiner Stellungnahme Daten angeben. Mit der Teilnahme am Verfahren erklären die Beteiligten ihr Einverständnis zu dieser Datenverwendung. Der Versicherungsombudsmann e. V. ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. Er verwendet diese Daten ausschließlich zur Bearbeitung der Beschwerde. Selbstverständlich werden die datenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.
Für das Verfahren benötigen wir:
- die Personalien des Versicherungsnehmers ggf. der versicherten Person,
- das Ziel, das Sie mit der Beschwerde erreichen wollen (z. B. Zahlung eines bestimmten Geldbetrages, Vertragsauflösung),
- eine kurze Beschreibung des Sachverhalts,
- den Namen des Versicherers oder des Vermittlers, Versicherungsschein- oder Schadennummer,
- wichtige Schreiben und sonstige Unterlagen (z.B. Gutachten, Kostenvoranschlag, Reparaturrechnungen) möglichst als Datei.
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