Seit Beginn der Tätigkeit im Oktober 2001 haben sich 20.852 Kunden mit Anfragen und Beschwerden an den Ombudsmann gewandt. Damit ist die Schlichtungseinrichtung nach nur zwei Jahren bereits eine feste Größe bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Verbrauchern und Versicherern. Voraussetzung für den Erfolg ist, so der Versicherungsombudsmann Professor Wolfgang Römer auf einer Pressekonferenz am 21. Oktober in Berlin, dass sie unabhängig sei von dem sie tragenden Wirtschaftszweig. Die Neutralität des Ombudsmanns, seine fachliche Kompetenz und die verständliche Vermittlung der Zusammenhänge werde immer wieder von den Beteiligten herausgestellt. Das Schlichtungsverfahren der Versicherungswirtschaft habe sich eindeutig bewährt und bringe für alle Vorteile. Die Verbraucher erhalten schnell und ohne dass ihnen Kosten entstehen eine Überprüfung von unabhängiger Seite. Die Versicherer lösen den Konflikt kostengünstiger als bei Verfahren vor Gericht und verlieren ihre Kunden nicht durch lange Streitereien. Auch kritische Verbraucherschützer sind inzwischen von der gelungenen Umsetzung der Schlichtungsidee überzeugt.
Die sehr positive Entwicklung des Versicherungsombudsmanns lässt sich auch an den Zahlen ablesen: Ingesamt haben sich über 18.633 Kunden über das Verhalten eines Versicherers beim Ombudsmann beschwert, zusätzlich gingen 2.219 Anfragen und Auskunftswünsche ein. Von den Beschwerden, die in die Zuständigkeit des Ombudsmannes fielen, hatten 36,2 % Erfolg. Nicht immer ist eine förmliche Entscheidung notwendig, denn die Versicherer helfen auch selbst häufig mit der Abänderung ihrer ursprünglichen Entscheidung. Daran zeigt sich, dass die Unternehmen das Verfahren akzeptieren und mit der Einrichtung gut zusammenarbeiten.
Bei den zulässigen Beschwerden steht die Lebensversicherung mit 30 % weiter im Vordergrund, gefolgt von der Rechtsschutzversicherung mit 15,9 %. Aktuelle Diskussionen und Entwicklungen, wie Kürzungen der Überschussbeteiligungen in der Lebens- und Rentenversicherung, führten zu großen und nicht erwarteten Beschwerdeeingängen. Durch effizientere Abläufe und personelle Verstärkung konnten gerade für die betroffenen Sparten die Bearbeitungszeiten weiter verkürzt werden.
Auch aus dem europäischen Blickwinkel ist der Versicherungsombudsmann ein Erfolg. Die Klärung von Streitfragen und Meinungsverschiedenheiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der erkennbare politische Wille aus Brüssel ist, dass der einzelne Verbraucher den machtvolleren Unternehmen nicht schutzlos ausgeliefert sein soll oder in kostspielige Prozesse getrieben wird. Die Konstruktion des Ombudsmannverfahrens liegt daher ganz auf dieser verbraucherpolitischen Linie und ist auch rechtlich wirkungsvoll ausgestaltet. Entscheidungen des Ombudsmannes sind bis zu einem Streitwert von 5.000 € für die Unternehmen verbindlich. Bis 50.000 € werden Empfehlungen ausgesprochen, die aber in aller Regel umgesetzt werden. Für den Verbraucher hat das Verfahren nur Vorteile, denn er ist in keiner Weise durch die Entscheidung gebunden, selbst der Lauf der Verjährung wird für die Verfahrensdauer unterbrochen.
Pressekontakt: Prof. W. Römer, Tel.: 0 30 20 60 58 – 10