Berlin, 8. November 2007
Die Mitgliederversammlung des Versicherungsombudsmann e. V. hat in ihrer Sitzung am 8. November 2007 auf Vorschlag des Vorstands und nach vorheriger Zustimmung des Beirats Prof. Dr. Günter Hirsch zum Nachfolger von Prof. Wolfgang Römer als Ombudsmann gewählt. Er tritt das Amt am 1. April 2008 an.
Prof. Hirsch ist seit dem 15. Juli 2000 Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Dort ist er zudem Vorsitzender des Kartellsenats sowie des Senats für Anwaltssachen. Davor war er – nach einer langen Richterkarriere an verschiedenen Gerichten – Richter am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. Zum 31. Januar 2008 beendet Prof. Hirsch seine Tätigkeiten beim BGH.
Prof. Römer nahm am 1. Oktober 2001 seine Tätigkeit als erster Ombudsmann für Versicherungen auf. Davor und bis zu seiner Pensionierung im Juni 2001 war er als Mitglied des mit Versicherungsrecht befassten IV. Zivilsenats als Richter am Bundesgerichtshof tätig.
Die Gremien der Schlichtungsstelle, „Mitgliederversammlung“ und „Beirat“, dankten Prof. Römer in den letzten Sitzungen, denen er als Ombudsmann beiwohnte, für seine über sechsjährige Tätigkeit und würdigten seine Amtsausübung. Ihm komme maßgeblicher Anteil zu, dass der Versicherungsombudsmann als erfolgreicher Mittler zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen anerkannt sei.
Mit Prof. Hirsch übernimmt nun eine durch überragende juristische Fachkompetenz und hohe Reputation ausgezeichnete Persönlichkeit diese Aufgabe. Damit ist gewährleistet, dass das hohe Ansehen der Institution Versicherungsombudsmann erhalten bleibt. Die Mitgliedsunternehmen der Versicherungswirtschaft, die den Verein tragen, sind sehr froh, dass Prof. Hirsch sich dieser Aufgabe stellt.
Der 2001 gegründete Verein Versicherungsombudsmann hat den Zweck, die außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen zu fördern. Neuerdings ist er auch für die Streitschlichtung zwischen Versicherungsnehmern und Vermittlern zuständig. Über 260 Versicherungsunternehmen, die mehr als 95 Prozent des Marktes im Privatkundengeschäft repräsentieren, sind Mitglied des Vereins. Die Amtszeit des Ombudsmanns beträgt fünf Jahre; eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Der Ombudsmann ist hinsichtlich seiner Entscheidungen, seiner Verfahrens- und Amtsführung unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Er wird von der Mitgliederversammlung sowie dem Beirat des Vereins gewählt. Dem Beirat gehören neben Vertretern von Verbraucherorganisationen, der Versicherungsaufsicht und der Wissenschaft auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages an.
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