Der Versicherungsombudsmann stellt seinen Jahresbericht 2014 vor
Der Ombudsmann für Versicherungen, Prof. Dr. Günter Hirsch, ehemaliger Präsident des Bundesgerichtshofs, hat am 21. Mai 2015 in Berlin seinen Jahresbericht 2014 vorgelegt. Der Bericht kann auf der Homepage eingesehen und heruntergeladen werden.
Im Grußwort würdigt Hubertus Primus, Vorstand der Stiftung Warentest und Beiratsmitglied der ersten Stunde, die mutige Entscheidung der Versicherungswirtschaft zu einer Schlichtungsstelle und deren konsequente Ausrichtung am Verbraucherschutz. Dies habe ihn längst zu einem überzeugten Befürworter des Versicherungsombudsmanns gemacht und seine anfängliche Skepsis verdrängt.
Zur Statistik führte der Geschäftsführer des Vereins, Dr. Horst Hiort, aus, dass die Zahl der Eingänge mit 19.897 Beschwerden zwar einen neuen Höchststand erreichte, darunter befanden sich jedoch viele Beschwerden gegen Banken. Rechne man die unzulässigen Eingaben heraus, entspreche das Beschwerdeaufkommen (12.815) in etwa der Größenordnung des Vorjahres (12.614).
Unterschiedliche Entwicklungen zeigten sich in den Sparten. Während in der Gebäude- (+ 32,3 %) und in der Kfz-Kaskoversicherung (+ 14,9 %) die zulässigen Beschwerden stark zunahmen, habe man in der Kfz-Haftpflicht- (- 12,4 %), der Lebens- (- 13,5 %) und der Berufsunfähigkeitsversicherung (- 14,0 %) einen Rückgang verzeichnet. 364 Eingaben betrafen die seit 2013 hinzugekommene Zuständigkeit für Realkreditverträge, darunter 169 zulässige. Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist weiterhin erfreulich kurz. Sie liegt zum zweiten Mal in Folge unter drei Monaten.
Prof. Hirsch erläuterte anhand mehrerer Urteile, wie die Lebensversicherung zunehmend von der europäischen und deutschen Rechtsprechung erfasst wird. Beispielsweise hatte der EuGH im Dezember 2013 entschieden, dass das sogenannte Policenmodell, nach dem Verträge zustande kamen, wenn mit Übermittlung der Police die Vertragsbedingungen und Verbraucherinformationen übersandt wurden, gegen europäisches Recht verstößt. Ab Mai 2014 hatte sich der BGH in einer Serie von Entscheidungen mit der Thematik befasst. Schließlich wurde noch das BVerfG angerufen, das eine wesentliche rechtliche Bewertung des BGH am 2. Februar 2015 für „objektiv unvertretbar“ erklärte. Diese Zunahme des Richterrechts, so Prof. Hirsch, führe zwar dazu, dass die juristische Prüfung der Verbraucheranliegen inzwischen erheblich aufwändiger ausfalle. Zugleich habe sich aber auch die Rechtsposition der Versicherungsnehmer erheblich verbessert. Noch immer gebe es jedoch einige ungeklärte Rechtsfragen, was er als Ombudsmann zum Anlass nehme, bei denUnternehmen darauf hinzuwirken, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen.
Im Anschluss an seinen Tätigkeitsbericht erläuterte Prof. Hirsch den Stand der Gesetzgebungsarbeiten für das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, das für ein lückenloses und flächendeckendes Netz an Schlichtungsstellen sorgen soll. Damit werde EU-Recht umgesetzt und das materiell-rechtliche Verbraucherschutzrecht durch ein spezielles verfahrensrechtliches Instrument zur einfachen Durchsetzung der Rechte der Verbraucher ergänzt. Neben die verfassungsrechtliche Garantie des gerichtlichen Rechtswegs trete eine gesetzliche Garantie des außergerichtlichen Zugangs zum Recht. Die Schlichtungsstelle erfülle alle wesentlichen Anforderungen, die das Gesetz absehbar für die Verbraucherstreitschlichtungsstellen vorsehe. Er wies darauf hin, dass in der Diskussion um die Ausgestaltung der Schlichtungsstellen von vielen Seiten, u. a. vom Deutschen Richterbund und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Versicherungsombudsmann – insbesondere wegen seiner institutionellen Unabhängigkeit – ausdrücklich als Vorbild genannt wurde. Auch Bundesjustizminister Heiko Maas, der sich im Oktober 2014 zusammen mit Staatssekretär Gerd Billen bei einem Besuch der Schlichtungsstelle über die außergerichtliche Streitbeilegung informiert hatte, bezeichnete den Versicherungsombudsmann als „ein Vorbild für effektiven Verbraucherschutz“.
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