Mit Wirkung zum 18. November 2010 wird der Kompetenzbereich des Versicherungsombudsmanns wesentlich vergrößert. Die Höhe, bis zu der Versicherungskunden ihre Anliegen vom Ombudsmann prüfen lassen können, beträgt nun 100.000 Euro (bisher 80.000 Euro). Der Wert, bis zu dem Versicherungsunternehmen Entscheidungen des Ombudsmanns umsetzen müssen, wurde verdoppelt auf nunmehr 10.000 Euro. Dies haben die maßgeblichen Gremien der Schlichtungsstelle, die Mitgliederversammlung sowie der Beirat, dem u. a. Vertreter von Verbraucherorganisationen, der Versicherungsaufsicht sowie der Bundestagsfraktionen angehören, durch Änderung der Verfahrensordnung (VomVO) beschlossen. Damit übersteigt die Kompetenz des Versicherungsombudsmanns, verbindlich zu entscheiden, die Zuständigkeitsgrenze der Amtsgerichte (5.000 Euro) deutlich. Den Beschwerdeführern, zumeist Verbraucher, steht es frei, jederzeit die staatlichen Gerichte anzurufen – allerdings tragen sie dann, im Gegensatz zum Verfahren vor dem Ombudsmann, das Kostenrisiko.
Den Ombudsmann erreichen jährlich über 18.000 Eingaben. Von den zulässigen Beschwerden fallen nach der Anhebung auf 10.000 Euro über 90 Prozent unter die Grenze, bis zu der er gegen Versicherungsunternehmen verbindlich entscheiden kann. Der Ombudsmann ist völlig unabhängig und neutral; er legt seiner Überprüfung allein Recht und Gesetz zugrunde.
Der Ombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch, vormaliger Präsident des Bundesgerichtshofs, sieht in der Anhebung der Beschwerdewertgrenzen einen Vertrauensbeweis sowie die Wertschätzung seiner bisherigen Tätigkeit. „Die Entscheidung der Versicherungswirtschaft, die Kompetenz des Ombudsmanns erheblich zu erweitern, verdient Respekt und Anerkennung. Damit wird die Gründungsidee dieser als vorbildlich geltenden Schlichtungsstelle, nämlich den Verbraucherschutz im Versicherungsbereich zu stärken, konsequent fortgeführt.“
Die Schlichtungsstelle wurde von der Versicherungswirtschaft 2001 als eigenständiger Verein gegründet, dessen Zweck darin besteht, die außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen zu fördern. Seit 2007 ist der Versicherungsombudsmann auch für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Vermittlern auf gesetzlicher Grundlage zuständig. Nahezu alle Versicherungsunternehmen, die in Deutschland im Privatkundengeschäft tätig sind, haben sich freiwillig der Schlichtungsstelle angeschlossen.
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