Pressemitteilung vom 6. Mai 2020
Der Versicherungsombudsmann stellt seinen Jahresbericht 2019 vor
Die Verbraucherschlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e. V. hat am 6. Mai 2020 den Jahresbericht über die Arbeit des Vorjahres veröffentlicht. Im Grußwort bezeichnet Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht den Versicherungsombudsmann als eine Erfolgsgeschichte.
Die Schlichtungsstelle erreichten 2019 insgesamt 13.006 zulässige Beschwerden und damit 8,1 % weniger als 2018. Schon im Vorjahr sank das Beschwerdeaufkommen um 5,1 %, allerdings nach fünf Jahren des Anstiegs in Folge. 2019 gab es mit 3.202 zulässigen Eingaben die meisten Beschwerden aus der Rechtsschutzversicherung, die damit zum dritten Mal in Folge der Lebensversicherung als der bis dahin zahlenstärksten Sparte (3.089 zulässige Beschwerden) den Rang abgelaufen hat. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der zulässigen Beschwerden konnte auf dem niedrigen Wert von nur 2,6 Monaten gehalten werden.
Der Bericht 2019 enthält erstmals Angaben dazu, wie sich die Beschwerdewerte innerhalb der Sparten verteilen. So lagen in der Rechtsschutzversicherung 97,8 % der Beschwerdewerte in dem Bereich, in dem der Ombudsmann gegen Versicherer verbindlich entscheiden kann (bis zu 10 TEUR). In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist dies dagegen nur bei jeder vierten Beschwerde der Fall (25,5 %). Auch Informationen über die Erfolgsquoten in den einzelnen Sparten finden sich nun im Bericht. Verbraucher waren bei Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen in der Kfz-Kaskoversicherung zu 54,9 % ganz oder zum Teil erfolgreich, während dies in der Unfallversicherung nur zu 29,4 % der Fall war.
Dr. Schluckebier, seit 1. April 2019 im Amt, setzte sich gleich zu Beginn im Zuge eines Gesetzesänderungsvorhabens zur außergerichtlichen Streitbeilegung erfolgreich für die Unabhängigkeit von Verbraucherschlichtungsstellen ein. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes wäre es dagegen möglich gewesen, dass die Anerkennungsbehörde für die Verbraucherschlichtungsstellen einzelne Beschwerdeverfahren überprüft. Gemeinsam mit den Verantwortlichen des Vereins sowie unter Beteiligung anderer Schlichtungsstellen gelang es eine Korrektur des Gesetzesentwurfs anzuregen. Hierbei half sicher auch das klare Statement des Amtsvorgängers Prof. Dr. Günter Hirsch, der als Experte vom Rechtsausschuss des Bundestages angehört wurde.
Unter den Versicherungssparten ist es weiterhin die Rechtsschutzversicherung, deren Beschwerden viele schwierige Rechtsfragen aufwerfen. In das Berichtsjahr fielen zwei Urteile, die den Vertragsrechtsschutz betreffen. Darin wird klargestellt, dass auch bei der Anspruchsabwehr durch den in Anspruch genommenen rechtsschutzversicherten Versicherungsnehmer für die zeitliche Festlegung des Rechtsschutzfalls auf diejenige Rechtspflichtverletzung abzustellen ist, die der Versicherungsnehmer seinem Gegner anlastet. Zu den offenen Folgefragen gehört, ob diese Auffassung auch auf die Auslegung von Risikoausschlussklauseln, Vorsatzausschlussklauseln und die Zuordnung des Versicherungsfalls zu bestimmten Leistungsarten übertragbar ist. Bis der BGH diese und andere Fragen klärt, wird die Spruchpraxis des Ombudsmanns den Versicherern eine wichtige Orientierung bieten.
Die in den Beschwerdefällen angesprochenen Themen waren vielfältig. Sie betrafen u. a. in der Rechtsschutzversicherung die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Diesel-Abgasskandal und Risikoausschlüsse zu Kapitalanlagen, Falschberatung in der Lebensversicherung, SF-Einstufung bei Versichererwechsel in der Kfz-Haftpflicht, Leistungspflicht bei Kfz-Diebstählen in der Kaskoversicherung, sowie das Kündigungsrecht des Versicherers nach Mahnungen bei Beitragsrückstand.
Auch im aktuell schwierigen Umfeld war und ist die Schlichtungsstelle jederzeit vollständig arbeitsfähig. Die papierlose Bearbeitung wurde bereits zum 1. Februar 2020 eingeführt.
Inzwischen wurde auch Arbeiten im Home-Office ermöglicht. Die Corona-Pandemie hat
bislang offensichtlich keinen Einfluss auf das Beschwerdeaufkommen. Weder die Anzahl der Eingaben noch deren Themen lassen bisher Veränderungen erkennen.
Der Jahresbericht steht zum Download auf der Website der Schlichtungsstelle bereit (www.versicherungsombudsmann.de).
Bei Fragen:
Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier / Dr. Horst Hiort
Tel: 030 / 206058-0
Fax: 030 / 206058-58
E-Mail: w.schluckebier@versicherungsombudsmann.de
h.hiort@versicherungsombudsmann.de