Die Mitgliederversammlung des Versicherungsombudsmann e. V. hat in ihrer Sitzung am 25. September 2018 auf Vorschlag des Vorstands und nach vorheriger Zustimmung des Beirats Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier zum Nachfolger von Prof. Dr. Günter Hirsch als Ombudsmann gewählt.
Zum 1. April 2019 wird der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier in das Amt als Ombudsmann eingeführt. Dr. Schluckebier kann auf eine außerordentlich vielseitige und erfolgreiche Karriere in der Justiz zurückblicken. 1995 wurde er Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, 1999 Richter am Bundesgerichtshof und 2004 wurde er zudem mit den Aufgaben des Präsidialrichters betraut. Am 7. September 2006 wählte der Bundestag Dr. Schluckebier zum Richter des Bundesverfassungsgerichts, wo er unter anderem für das Recht des Versicherungswesens zuständig war. Im November 2017 schied er aus diesem Amt aus.
Am 31. März 2019 endet die Amtszeit von Professor Dr. Günter Hirsch. Er hatte diese Aufgabe 2008 im Anschluss an sein Amt als Präsident des Bundesgerichtshofs übernommen; davor war er Richter am Europäischen Gerichtshof. Die Gremien der Schlichtungsstelle, „Mitgliederversammlung“ und „Beirat“, dankten Prof. Hirsch als zweitem Amtsinhaber in ihren Sitzungen für die elfjährige Tätigkeit und würdigten seine Amtsführung. Er habe die Schlichtungsstelle, die größte ihrer Art in Deutschland, erfolgreich weiterentwickelt und ihr großes Ansehen unter den Verbrauchern und in der Öffentlichkeit verschafft. Bundesminister und Verbraucherschutzverbände bezeichneten den Versicherungsombudsmann wiederholt als Vorbild. Während des Gesetzgebungsverfahrens zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz informierte sich Heiko Maas als Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz mit Staatssekretär Gerd Billen vor Ort über die Praxis der Streitschlichtung.
Thomas Flemming, Vorstandsvorsitzender des Trägervereins und der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe, zeigte sich hochzufrieden, dass nach Prof. Römer und Prof. Hirsch mit Dr. Schluckebier erneut eine Persönlichkeit von überragender juristischer Fachkompetenz, hoher Reputation und ausgewiesener Exzellenz im Versicherungsrecht für diese Aufgabe gewonnen werden konnte. Damit sei gewährleistet, dass das hohe Ansehen der Institution Versicherungsombudsmann erhalten bleibe.
Der 2001 gegründete Versicherungsombudsmann e. V. ist eine staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle. Über 290 Versicherungsunternehmen, die mehr als 95 Prozent des Marktes im Privatkundengeschäft repräsentieren, sind angeschlossen. Der Ombudsmann ist in seiner Verfahrens- und Amtsführung unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Er kann die Mitgliedsunternehmen bis zu einem Betrag von 10.000 Euro zur Leistung verpflichten.
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