Berlin, 20. Februar 2002. Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, sieht in der Arbeit des Versicherungsombudsmanns einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz. Das betonte sie anlässlich eines Besuchs in der Geschäftsstelle des Versicherungsombudsmanns in Berlin.
Ministerin Künast besuchte den Versicherungsombudsmann in der Berliner Kronenstraße, um sich über das außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren der Versicherungswirtschaft zu informieren. Das Verbraucherschutz-Ministerium begrüßt die Arbeit des Ombudsmanns, weil Versicherungskunden hier im Streitfall unbürokratisch und kostenlos zu ihrem Recht kommen könnten. Zudem stehe die Einrichtung der außergerichtlichen Streitschlichtungsstelle im Einklang mit Vorschlägen der Europäischen Kommission.
„Ich halte die Einsetzung des Versicherungsombudsmanns für eine brillante Entscheidung. Er gibt den Verbrauchern die Möglichkeit, individuell ein Problem vortragen zu können, und dafür eine individuelle Lösung zu finden. Das Verfahren ist außergerichtlich, unabhängig und kostet nichts. Das ist genau das, was wir an außergerichtlicher Streitschlichtung in der Bundesrepublik immer wollten“, so die Ministerin bei ihrem Besuch in der Geschäftsstelle des Ombudsmanns.
Der erste Versicherungsombudsmann, BGH-Richter a. D. Prof. Wolfgang Römer, ist seit dem 1. Oktober 2001 im Amt. In seiner Geschäftsstelle können sich Verbraucher beschweren, die im Streit mit ihren Versicherungsunternehmen liegen. Bis zu einem Beschwerdewert von 5.000 € ist das Versicherungsunternehmen an die Entscheidung des Ombudsmanns gebunden, während der Kunde weiter klagen kann. Bei Beschwerden mit einem Streitwert von bis zu 50.000 € kann der Ombudsmann Empfehlungen aussprechen. Mit wenigen Ausnahmen haben sich alle Versicherungsunternehmen dem Verfahren angeschlossen.
Auch von Verbraucherseite wird der Versicherungsombudsmann sehr gut angenommen. Im Call-Center des Versicherungsombudsmanns rufen täglich 30 bis 40 Versicherungskunden an. Seit dem Start des Verfahrens gehen durchschnittlich ca. 1.000 Beschwerden pro Monat ein, hinzukommen viele Hundert Informationsanfragen.