Der Ombudsmann für Versicherungen, Prof. Dr. Günter Hirsch, erhielt im abgelaufenen Jahr 18.145 Beschwerden. Dies bedeutet einen Rückgang der Eingaben um 3,7 Prozent gegenüber dem Jahr 2008. Die Finanzkrise hat zwar in der Lebens- und Rechtsschutzversicherung Anlass für Beschwerden gegeben, sich jedoch insgesamt nicht wesentlich im Beschwerdeaufkommen niedergeschlagen. Allerdings ist bei allen Versicherungssparten festzustellen, dass der Anteil der juristisch schwierigen und arbeitsaufwändigen Beschwerden wächst.
Der in einigen Monaten erscheinende Jahresbericht 2009 der Schlichtungsstelle informiert über die Tendenzen, die sich aus den Beschwerdeverfahren dieses Jahres ablesen lassen. Zudem wird aus den verschiedenen Versicherungssparten berichtet sowie über die Statistik. Ohne diesem vorzugreifen, kann nach derzeitigem Stand bereits mitgeteilt werden, dass der Rückgang der Beschwerden vorwiegend auf weniger Eingaben in der Lebensversicherung zurückzuführen ist. Beschwerden zu Rentenversicherungsverträgen, die zur Lebensversicherung gehören, sind vom Rückgang nicht betroffen.
Der Ombudsmann ist seit 2007 auch im öffentlichen Interesse auf gesetzlicher Grundlage für Beschwerden gegen Versicherungsvermittler zuständig. Hier ist die Zahl der Eingaben mit 479 in etwa auf dem Niveau des Jahres 2008 (461) geblieben.
Die Beschwerden in der Rechtsschutzversicherung sind um mehr als 10 Prozent angestiegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich im Laufe des Jahres 2009 weitere Unternehmen der Schlichtungsstelle angeschlossen haben und nun fast alle in Deutschland tätigen Rechtsschutzversicherer dem Versicherungsombudsmann e. V. angehören. Zudem legte ein Beschwerdeführer dem Ombudsmann allein über 150 Beschwerden vor. Darüber sowie über andere besondere Beschwerdeverfahren wird der Jahresbericht informieren.
Die Beschwerdeführer wenden sich an den Ombudsmann, weil sie mit einer Entscheidung ihres Versicherungsunternehmens nicht einverstanden sind oder diese nicht verstanden haben. „In vielen Fällen“, so Prof. Hirsch, bis Januar 2008 noch Präsident des Bundesgerichtshofs, „kann ich helfen. Und selbst wenn der Versicherungskunde nicht Recht erhält, bekommt er zumindest die Gründe in verständlicher Sprache erläutert. Denn nur wenn er die Rechtslage versteht, kann er das Ergebnis akzeptieren.“ Der Versicherungsombudsmann ist zuständig für private Versicherungen mit Ausnahme der privaten Krankenversicherung. Für Verbraucher ist das Verfahren kostenlos, da die im Versicherungsombudsmann e. V., dem Träger der Schlichtungsstelle, zusammengeschlossenen Versicherungsunternehmen alle Kosten übernehmen.
Für Rückfragen:
Prof. Dr. Günter Hirsch / Dr. Horst Hiort
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E-Mail: g.hirsch@versicherungsombudsmann.de / h.hiort@versicherungsombudsmann.de
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