Der Versicherungsombudsmann e. V. ist als anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle seiner Verpflichtung aus § 34 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) nachgekommen und hat den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 erstellt. Dieser ist seit dem heutigen Tage auf seiner Homepage veröffentlicht. Im Bericht wird unter anderem in komprimierter Form darüber informiert, wie viele Schlichtungsverfahren es im Jahr 2022 nach den beiden Verfahrensordnungen für Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen und gegen Vermittler von Versicherungsverträgen gegeben hat. Darüber hinaus wird die jeweils betroffene Versicherungssparte benannt. Je nach Ergebnis seiner Prüfung entscheidet der Ombudsmann über die Beschwerde, spricht eine Empfehlung aus, unterbreitet einen Schlichtungsvorschlag und erläutert die Sach- und Rechtslage in verständlicher Sprache. Ihm kommt im Verfahren gegen Versicherer auch die Befugnis zu, bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 € für das Unternehmen verbindlich zugunsten der Schlichtungsantragsteller zu entscheiden. Der Ombudsmann arbeitet für Verbraucher kostenfrei. Er überprüft neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidungen des Versicherers oder das Vorgehen des Versicherungsvermittlers.
Der Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr ist jeweils bis zum 1. Februar vorzulegen (nach § 4 Absatz 2 der Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung – VSBInfoV). Er kann kurz nach dem Jahreswechsel allerdings nur einige wichtige Angaben enthalten. Eine vertiefende und ausführliche Auswertung der Schlichtungsverfahren des Jahres 2022 mit umfangreichen Übersichten und Bewertungen zu den einzelnen Sparten wird erst der im kommenden Mai vorzustellende und zu veröffentlichende Jahresbericht 2022 enthalten.